Die Teilnahmebedingungen. (Änderungen Vorbehalten)
Ein Hinweis vorab: Im Interesse einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Folgenden – und auf der gesamten CLUB DER BESTEN Website – in der Regel die männliche Schreibweise. Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter. Ausgenommen hiervon sind die gesonderten Kategorien für die Laden-/und Gebiets-verkäuferinnen bei den absoluten Verkaufszahlen und der Steigerungsrate. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. Mit seiner Teilnahme erklärt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
I. VERANSTALTER UND ANSPRECHPARTNER
Mercedes-Benz AG
Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland
Club der Besten
Mühlenstraße 30
10243 Berlin
E-Mail: cdb-support@teamx.one
II. ZIEL
Der CLUB DER BESTEN ist ein Verkäuferwettbewerb. Das Incentive-Programm dient der Motivation und der Wertschätzung der Verkäufer.
Das Incentive setzt sich aus einer organisierten Gruppenreise mit mehreren Übernachtungen in hochwertigen Hotels zusammen und bietet unvergessliche, gemeinsame Erlebnisse im In- oder Ausland. Reisezeitraum und Destination werden den Gewinnern des Verkäuferwettbewerbs rechtzeitig bekannt gegeben.
III. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND REGISTRIERUNG
Die Teilnahme an CLUB DER BESTEN ist freiwillig.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Verkäufer, die exklusiv und ausschließlich Neufahrzeuge der Marke Mercedes-Benz vertreiben.
Für Verkäufer von autorisierten Mercedes-Benz Vertretern/Großvertretern (nachfolgend „Vertragspartner“) ist die Markenexklusivität und ein aktives Arbeitsverhältnis Voraussetzung für die Teilnahme am Incentive-Programm. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird im Rahmen des Registrierungsprozesses, welcher ausschließlich über das CLUB DER BESTEN Onlineportal erfolgt, durch die Bestätigung der Teilnahme durch den Geschäftsführer, den Center- oder Verkaufsleiter und vom zuständigen Mercedes-Benz Verkaufsmanagement sichergestellt.
Hinweis zum Vermittlerrecht A: Aus technischen Gründen können als Leitungsgeschäfte erfasste Aufträge von Verkäufern eines Vertreters mit Vermittlerrecht A im CLUB DER BESTEN nicht gezählt werden.
Jeder teilnahmeberechtigte Neuwagenverkäufer (Gebiets- und Ladenverkäufer) und Flottenverkäufer hat die Möglichkeit, sich unter www.club-der-besten.com für den Wettbewerb zu registrieren. Die Registrierung kann vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 erfolgen. Spätere Registrierungen können bei der Wertung für das Jahr 2023 nicht berücksichtigt werden.
Die Teilnahme/ Registrierung an dem Incentive-Programm erfolgt auf unbestimmte Zeit und hat bis zum Widerruf Fortbestand. Der Widerruf ist per E-Mail an cdb-support@teamx.one zu richten.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind alle übrigen Mitarbeiter wie z. B. Disposition, Service, Geschäftsführer, Verkaufs-und Centerleitung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen nachträglich zu ändern oder die Gewinnreise aufgrund von vorübergehender Nichtdurchführbarkeit (z.B. COVID 19, Naturkatastrophen o.ä.) zu verschieben oder abzusagen. Über Änderungen wird an geeigneter Stelle informiert.
IV. WAS WIRD WIE GEWERTET?
Wertung
Gezählt werden die vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 berechneten Lieferungen aller Mercedes-Benz Pkw-Baureihen inklusive EQV, EQT, V-Klasse und T-Klasse. Die Verkäufe werden für jeden Verkäufer einzeln gewertet und sind nicht übertragbar.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkäufe im Laufe des Jahres stichprobenartig vor Ort zu kontrollieren – eine intensive Prüfung und ggf. Bereinigung aller Verkaufszahlen erfolgt zum Jahresende.
Die Verkäufer der Vertragspartner sind verpflichtet, für eine zeitnahe Zuordnung ihrer Aufträge zu sorgen. Zusätzlich sind die Verkäufer dazu angehalten, die ordnungsgemäße Zuordnung ihrer Aufträge einzufordern. Die Zuweisungs-Deadline für alle Aufträge ist der 5. Arbeitstag eines jeden neuen Jahres. Alle bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingetragenen Aufträge können nicht mehr gewertet werden.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass durch ihn keine manuellen Änderungen an den zugeordneten Aufträgen erfolgen können. Die Daten werden aufgrund von Datenkonsistenz und dem Ausschluss von Manipulierbarkeit aus den Systemen GO und AFAB übernommen.
Wettbewerbsausschluss
Regelverstöße führen im Interesse aller Teilnehmer zu einem sofortigen Wettbewerbsausschluss. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Veranstalters.
Gemeinschaftlich organisierte Verkäufer (Verkäufertopfgemeinschaften) und deren Fahrzeugverkäufe können leider nicht berücksichtigt werden. Manipulation im Rahmen von Verkäufertopfgemeinschaften führen zum sofortigen Ausschluss.
Wechsel Vertriebsdirektion oder Vertragspartner
Fallbeispiele:
Fall 1: Sie waren als Partnerverkäufer tätig, im CLUB DER BESTEN registriert und Ihr Verkaufsleiter hat Ihnen alle Ihre Aufträge korrekt zugewiesen. Dann wechseln Sie in eine Vertriebsdirektion. Da Ihr Verkaufsleiter alle Aufträge zugewiesen hat, können diese auch in Ihrer Statistik als Vertriebsdirektionsverkäufer angerechnet werden.
Fall 2: Sie waren als Partnerverkäufer tätig, aber nicht im CLUB DER BESTEN registriert und wechseln nun in eine Vertriebsdirektion. In diesem Fall können Ihre Verkäufe nicht angerechnet werden, da nicht nachvollziehbar ist, welche Aufträge zu Ihnen gehören.
Wichtig: Bitte melden Sie sich bei einem Betriebswechsel bei unserem CLUB DER BESTEN Team, sodass im System alles korrekt umgestellt werden kann: Kontakt: cdb-support@teamx.one
Gruppeneinteilung
Mit dem Wettbewerb 2023 entfällt die bisherige Gruppeneinteilung zwischen Vertriebsdirektionen und Vertragspartnern.
Grundsätzlich gilt, dass Verkäufe von mehr als 4 Fahrzeugen an einen Kunden als Kleinflottenverkauf gewertet werden (Ausnahme: Lieferung an die Mercedes-Benz VAN Mobility im Rahmen Abo-Modell werden jeweils einzeln gewertet). Aus diesem Grund entfallen bei einem Verkauf von mehr als 4 Fahrzeugen an denselben Kunden alle weiteren Fahrzeuge dieses Verkaufs für die Wertung. Ein Beispiel: Bei einem Verkauf von 6 Fahrzeugen fließen lediglich 4 Fahrzeugverkäufe in die Wertung ein, die restlichen 2 werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren darf im Ranking nur maximal 1 Kleinflottenverkauf (= 4 Fahrzeuge) pro Jahr pro Kunde angerechnet werden. Um eine korrekte und faire Auswertung zu gewährleisten, muss deshalb jedem Kleinflottenverkauf neben der Auftragsnummer auch die jeweilige Kundennummer zugeordnet werden.
Für die Wertung im Wettbewerb sind Taxis ausgeschlossen.
Es gibt folgende Möglichkeiten, im Gesamtjahreswettbewerb zu punkten. Der Verkauf eines Fahrzeugs in den folgenden Kategorien wird jeweils mit einem Punkt gewertet.
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Durch die absoluten Verkaufszahlen über das gesamte Jahr 2023.
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Durch die absoluten Verkaufszahlen von Laden-/und Gebietsverkäuferinnen über das gesamte Jahr 2023.
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Durch eine von Laden-/und Gebietsverkäufern im Vergleich zu den Vorjahresverkäufen erzielte Steigerungsrate. Für die Wertung der Steigerungsraten im Vergleich zum Vorjahr werden die Verkaufszahlen aus dem CLUB DER BESTEN des vergangenen Jahres herangezogen. Hierbei sind alle Verkäufer zur Teilnahme berechtigt, die im Vorjahr mindestens 60 Fahrzeuge verkauft haben.
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Durch eine von Laden-/und Gebietsverkäuferinnen im Vergleich zu den Vorjahresverkäufen erzielte Steigerungsrate. Für die Wertung der Steigerungsraten im Vergleich zum Vorjahr werden die Verkaufszahlen aus dem CLUB DER BESTEN des vergangenen Jahres herangezogen. Hierbei sind alle Verkäuferinnen zur Teilnahme berechtigt, die im Vorjahr mindestens 30 Fahrzeuge verkauft haben.
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Durch den Verkauf von EQ-Fahrzeugen.
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Durch eine von Laden-/und Gebietsverkäufern im Vergleich zu den Vorjahresverkäufen erzielte EQ-Steigerungsrate. Für die Wertung der Steigerungsraten im Vergleich zum Vorjahr werden die EQ-Verkaufszahlen aus dem CLUB DER BESTEN des vergangenen Jahres herangezogen. Hierbei sind alle Verkäufer zur Teilnahme berechtigt, die im Vorjahr mindestens 15 Fahrzeuge verkauft haben.
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Als Youngster- Laden-/Gebietsverkäufer durch die absoluten Verkaufszahlen über das gesamte Jahr 2023. Als Youngster- Laden-/Gebietsverkäufer gelten alle Verkäufer, die am 01.01.1993 oder später geboren sind.
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Durch den Verkauf von TEV-Fahrzeugen (AMG, G-Klasse, Maybach) über das gesamte Jahr 2023.
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Durch die absoluten Verkaufszahlen über das gesamte Jahr 2023 im Rahmen von Vans@PKW (nur T-Klasse und EQT).
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Durch die berechneten Lieferungen von Mercedes-Benz Pkw-Baureihen über das gesamte Jahr 2023 im Mercedes-Benz Online Store Neuwagen. Die Auswertung erfolgt auf Betriebseben. Der Betrieb nominiert den Verkäufer, der an der Finalreise teilnimmt.
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Durch die Auswertung der Top-Performer in den provisionsrelevanten KPI’s im Bereich Kundenzufriedenheit (CLI) über den definierten Zeitraum (12/2022 – 11/2023). In die Auswertung fließen alle Betriebe mit einer Mindestanzahl von jeweils 10 Kundenbewertungen für die provisionsrelevanten KPI`s ein. In dieser Kategorie wird nicht zwischen Vertriebsdirektionen und Vertragspartnern unterschieden. Die Auswertung erfolgt auf Marktverantwortungsgebietsebene. Der Vertragspartner/die Vertriebsdirektion nominiert den Verkäufer/Produktexperten, der an der Finalreise teilnimmt.
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Durch die Auswertung der größten Steigerung zum Vorjahreszeitraum (12/2021-11-2022) in den provisionsrelevanten KPI’s im Bereich Kundenzufriedenheit (CLI) über den definierten Zeitraum (12/2022 – 11/2022). In die Auswertung fließen alle Betriebe mit einer Mindestanzahl von jeweils 10 Kundenbewertungen für die provisionsrelevanten KPI`s ein. In dieser Kategorie wird nicht zwischen Vertriebsdirektionen und Vertragspartnern unterschieden. Die Auswertung erfolgt auf Marktverantwortungsgebietsebene. Der Vertragspartner/die Vertriebsdirektion nominiert den Verkäufer/Produktexperten, der an der Finalreise teilnimmt.
V. WER GEWINNT?
Zu Beginn des Jahres 2024 werden die folgenden Gewinner ermittelt und ihre Leistungen mit einer exklusiven Reise prämiert:
- Die Top 8 Laden-/Gebietsverkäufer nach absoluten Verkaufszahlen
- Die Top 4 Laden-/und Gebietsverkäuferinnen nach absoluten Verkaufszahlen
- Die Top 5 Laden-/Gebietsverkäufer nach Steigerungsrate
- Die Top 4 Laden-/und Gebietsverkäuferinnen nach Steigerungsrate
- Die Top 8 Laden-/Gebietsverkäufer nach EQ-Verkaufszahlen
- Die Top 5 Laden-/Gebietsverkäufer nach EQ-Steigerungsrate
- Die Top 5 Youngster- Laden-/Gebietsverkäufer nach absoluten Verkaufszahlen
- Die Top 5 TEV-Verkäufer nach absoluten Verkaufszahlen
- Die Top 2 Laden-/Gebietsverkäufer im Rahmen von Vans@Pkw (T-Klasse/EQT) nach absoluten Verkaufszahlen
- Die Top 2 Betriebe in der Wertung „Online Store“.
- Die Top 2 Betriebe in der Wertung „Kundenzufriedenheit/CLI“.
- Die Top 2 Betriebe in der Wertung „Steigerung Kundenzufriedenheit/CLI“.
Benachrichtigung Gewinner
Alle Gewinner werden von uns ab Februar 2024 benachrichtigt. Die Gewinner werden auf der CLUB DER BESTEN Webseite unter Angabe des Namens und der Gewinnerkategorie veröffentlicht und anschließend persönlich per E-Mail benachrichtigt. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Angaben einverstanden.
Mehrfachgewinner, Nachrückpositionen, Gleichplatzierte
Sollte eine Person in mehr als einer Klasse als Gewinner ermittelt werden, so wird sein Erfolg zwar in beiden Klassen kommuniziert, aber nur mit einem Preis (ein Platz bei der Gewinnerreise) prämiert. Pro Person wird nur ein Preis erteilt. Die Gewinne sind nicht übertragbar. Sollte ein Gewinner seinen Preis bis zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung (Incentivereise) nicht wahrnehmen können, verfällt der Gewinn. Der Veranstalter behält sich eine mögliche Vergabe von Nachrückpositionen im Falle von Mehrfachgewinnen oder Nichtantritt vor (ein Nachrücker darf in den vergangenen 2 Jahren nicht als Nachrücker nominiert worden sein). Gibt es mehrere Gleichplatzierte unter den Verkäufern, so teilen sich diese einen Platz, während die nachfolgenden Plätze mit entsprechendem Abstand belegt werden. Ein Beispiel: Bei 4 Drittplatzierten rückt der Vierplatzierte auf den siebenten Platz. Sollte es zu einer Mehrfachbelegung des letzten Gewinnplatzes kommen, gewinnt jeder dieser Teilnehmer. Ein Beispiel: Bei 3 Teilnehmern auf Platz 5 nehmen alle 3 an der Gewinnreise teil.
Versteuerung
Die Kostenneutralität für den Gewinn ist sichergestellt. Die Reisekosten und die Versteuerung des geldwerten Vorteils werden vom Veranstalter übernommen.
Ausgleichszahlung Abwesenheit
Seitens des Veranstalters wird keine Ausgleichszahlung für die Abwesenheit der Verkäufer geleistet. Die Reisetage müssen zwischen den Verkäufern und der Vertriebsdirektion bzw. den Vertragspartnern individuell im Vorfeld geregelt werden.
VI. HAFTUNGSAUSSCHUSS
Außer im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Veranstalter nicht für Schäden, Verluste oder Beeinträchtigungen, die daraus resultieren, dass die Möglichkeit des Teilnehmers zur Teilnahme an diesem Verkäuferwettbewerb eingeschränkt oder unterbunden wird. Ebenso haftet der Veranstalter nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes für Schäden, Verluste oder Beeinträchtigungen, die auf der Teilnahme an diesem Verkäuferwettbewerb, der Entgegenahme oder der Verwendung des Gewinns beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder vertragswesentlicher Pflichten und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
VII. RECHTSWEGAUSSCHLUSS/ GERICHTSSTAND/ DATENSCHUTZ/ SALVATORISCHE KLAUSEL
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und im Streitfall der Gerichtssitz des Veranstalters.
- Sollten vorgenannte Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt.
- Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen werden mit einem wirksamen Inhalt aufrechterhalten, der dem unwirksamen Inhalt seinem Sinn nach am nächsten kommt.
- Auf www.club-der-besten.com erhalten Sie unter „Datenschutz Incentive (MBD)“ weitergehende, umfangreiche Informationen zum Datenschutz.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!