Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen. (Änderungen Vorbehalten)

Ein Hinweis vorab: Im Interesse einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Folgenden – und auf der gesamten CLUB DER BESTEN Website – in der Regel die männliche Schreibweise. Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter. Ausgenommen hiervon sind die gesonderten Kategorien für die Laden-/und Gebietsverkäuferinnen bei den absoluten Verkaufszahlen und der Steigerungsrate. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. Mit seiner Teilnahme erklärt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmebedingungen akzeptiert.

I. VERANSTALTER UND ANSPRECHPARTNER

Mercedes-Benz AG
Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland
Club der Besten
Mühlenstraße 30
10243 Berlin
E-Mail: cdb-support@teamx.one

II. ZIEL

Der CLUB DER BESTEN ist ein Verkäuferwettbewerb. Das Incentive-Programm dient der Motivation und der Wertschätzung der Verkäufer.

Das Incentive setzt sich aus einer organisierten Gruppenreise mit mehreren Übernachtungen in hochwertigen Hotels zusammen und bietet unvergessliche, gemeinsame Erlebnisse im In- oder Ausland. Reisezeitraum und Destination werden den Gewinnern des Verkäuferwettbewerbs rechtzeitig bekannt gegeben.

III. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND REGISTRIERUNG

Die Teilnahme an CLUB DER BESTEN ist freiwillig.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Verkäufer, die exklusiv und ausschließlich Neufahrzeuge der Marke Mercedes-Benz vertreiben.

Für Verkäufer von autorisierten Mercedes-Benz Vertretern/Großvertretern (nachfolgend „Vertragspartner“) ist die Markenexklusivität und ein aktives Arbeitsverhältnis Voraussetzung für die Teilnahme am Incentive-Programm. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird im Rahmen des Registrierungsprozesses, welcher ausschließlich über das CLUB DER BESTEN Onlineportal erfolgt, durch die Bestätigung der Teilnahme durch den Geschäftsführer, den Center- oder Verkaufsleiter und vom zuständigen Mercedes-Benz Verkaufsmanagement sichergestellt.

Jeder teilnahmeberechtigte Neuwagenverkäufer (Gebiets- und Ladenverkäufer) und Flottenverkäufer hat die Möglichkeit, sich unter www.club-der-besten.com für den Wettbewerb zu registrieren. Die Registrierung kann vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 erfolgen. Spätere Registrierungen können bei der Wertung für das Jahr 2024 nicht berücksichtigt werden.

Die Teilnahme/Registrierung an dem Incentive-Programm erfolgt auf unbestimmte Zeit und hat bis zum Widerruf Fortbestand. Der Widerruf ist per E-Mail an cdb-support@teamx.one zu richten.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind alle übrigen Mitarbeiter wie z. B. Disposition, Service, Geschäftsführer, Verkaufs- und Centerleitung sowie Teamleitungen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen nachträglich zu ändern oder die Gewinnreise aufgrund von vorübergehender Nichtdurchführbarkeit (z.B. COVID 19, Naturkatastrophen o.ä.) zu verschieben oder abzusagen. Über Änderungen wird an geeigneter Stelle informiert.

IV. WAS WIRD WIE GEWERTET?

Wertung

Gezählt werden die vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 berechneten Lieferungen aller Mercedes-Benz Pkw-Baureihen. Die Verkäufe werden für jeden Verkäufer einzeln gewertet und sind nicht übertragbar. Eine Zusammenführung von Aufträgen mit unterschiedlichen Verkäufernummern auf einen Verkäufer ist nicht erlaubt. Diese Vorgabe ist sicherzustellen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkäufe im Laufe des Jahres stichprobenartig sowohl im System als auch vor Ort zu kontrollieren – eine intensive Prüfung und ggf. Bereinigung aller Verkaufszahlen erfolgt zum Jahresende.

Die Verkäufer der Vertragspartner sind verpflichtet, für eine zeitnahe und korrekte Zuordnung der ihrer Verkäufernummer zugewiesenen Aufträge zu sorgen. Es können nur Aufträge gewertet werden, die eindeutig und allein dem einreichenden Verkäufer entsprechen.

Zusätzlich sind die Verkäufer dazu angehalten, die ordnungsgemäße Zuordnung ihrer Aufträge einzufordern. Die Zuweisungs-Deadline für alle Aufträge ist der 5. Arbeitstag eines jeden neuen Jahres. Alle bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingetragenen Aufträge können nicht mehr gewertet werden.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass durch ihn keine manuellen Änderungen an den zugeordneten Aufträgen erfolgen können. Die Daten werden aufgrund von Datenkonsistenz und dem Ausschluss von Manipulierbarkeit aus den Systemen GO und AFAB übernommen.

Wettbewerbsausschluss

Regelverstöße und/oder Betrugsversuche führen im Interesse aller Teilnehmer zu einem sofortigen Wettbewerbsausschluss. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Veranstalters und kann sowohl auf Verkäufer- als auch auf Betriebsebene erfolgen.

Gemeinschaftlich organisierte Verkäufer (Verkäufertopfgemeinschaften) und deren Fahrzeugverkäufe können leider nicht berücksichtigt werden. Manipulation im Rahmen von Verkäufertopfgemeinschaften führen zum sofortigen Ausschluss.

Wechsel Vertriebsdirektion oder Vertragspartner

Fallbeispiele:

Fall 1: Sie waren als Partnerverkäufer tätig, im CLUB DER BESTEN registriert und Ihr Verkaufsleiter hat Ihnen alle Ihre Aufträge korrekt zugewiesen. Dann wechseln Sie in eine Vertriebsdirektion. Da Ihr Verkaufsleiter alle Aufträge zugewiesen hat, können diese auch in Ihrer Statistik als Vertriebsdirektionsverkäufer angerechnet werden.

Fall 2: Sie waren als Partnerverkäufer tätig, aber nicht im CLUB DER BESTEN registriert und wechseln nun in eine Vertriebsdirektion. In diesem Fall können Ihre Verkäufe nicht angerechnet werden, da nicht nachvollziehbar ist, welche Aufträge zu Ihnen gehören.

Wichtig: Bitte melden Sie sich bei einem Betriebswechsel bei unserem CLUB DER BESTEN Team, sodass im System alles korrekt umgestellt werden kann: Kontakt: cdb-support@teamx.one

Gruppeneinteilung

Mit dem Wettbewerb 2023 ist die Gruppeneinteilung zwischen Vertriebsdirektionen und Vertragspartnern entfallen.

Grundsätzlich gilt, dass Verkäufe von mehr als 4 Fahrzeugen an einen Kunden als Kleinflottenverkauf gewertet werden (Ausnahme: Lieferung an die Mercedes-Benz VAN Mobility im Rahmen Abo-Modell werden jeweils einzeln gewertet). Aus diesem Grund entfallen bei einem Verkauf von mehr als 4 Fahrzeugen an denselben Kunden alle weiteren Fahrzeuge dieses Verkaufs für die Wertung. Ein Beispiel: Bei einem Verkauf von 6 Fahrzeugen fließen lediglich 4 Fahrzeugverkäufe in die Wertung ein, die restlichen 2 werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren darf im Ranking nur maximal 1 Kleinflottenverkauf (= 4 Fahrzeuge) pro Jahr pro Kunde angerechnet werden. Um eine korrekte und faire Auswertung zu gewährleisten, muss deshalb jedem Kleinflottenverkauf neben der Auftragsnummer auch die jeweilige Kundennummer zugeordnet werden.

Bei der Definition des Kunden ist die übergeordnete Rabattnummer der Unternehmensgruppe ausschlaggebend und keine Aufteilung in Unterfirmierungen erlaubt.

Für die Wertung im Wettbewerb sind Taxis ausgeschlossen.

Es gibt folgende Möglichkeiten, im Gesamtjahreswettbewerb zu punkten. Der Verkauf eines Fahrzeugs in den folgenden Kategorien wird jeweils mit einem Punkt gewertet

  1. Durch die absoluten Verkaufszahlen über das gesamte Jahr 2024.

  2. Durch die absoluten Verkaufszahlen von Laden-/und Gebietsverkäuferinnen über das gesamte Jahr 2024.

  3. Durch eine von Laden-/und Gebietsverkäufern im Vergleich zu den Vorjahresverkäufen erzielte Steigerungsrate. Für die Wertung der Steigerungsraten im Vergleich zum Vorjahr werden die Verkaufszahlen aus dem CLUB DER BESTEN des vergangenen Jahres herangezogen. Hierbei sind alle Verkäufer zur Teilnahme berechtigt, die im Vorjahr mindestens 60 Fahrzeuge verkauft haben.

  4. Durch eine von Laden-/und Gebietsverkäuferinnen im Vergleich zu den Vorjahresverkäufen erzielte Steigerungsrate. Für die Wertung der Steigerungsraten im Vergleich zum Vorjahr werden die Verkaufszahlen aus dem CLUB DER BESTEN des vergangenen Jahres herangezogen. Hierbei sind alle Verkäuferinnen zur Teilnahme berechtigt, die im Vorjahr mindestens 30 Fahrzeuge verkauft haben.

  5. Durch den Verkauf von Elektrischen Fahrzeugen (EQ).

  6. Durch eine von Laden-/und Gebietsverkäufern im Vergleich zu den Vorjahresverkäufen erzielte EQ-Steigerungsrate. Für die Wertung der Steigerungsraten im Vergleich zum Vorjahr werden die EQ-Verkaufszahlen aus dem CLUB DER BESTEN des vergangenen Jahres herangezogen. Hierbei sind alle Verkäufer zur Teilnahme berechtigt, die im Vorjahr mindestens 15 Fahrzeuge verkauft haben.

  7. Als Youngster-Laden-/Gebietsverkäufer durch die absoluten Verkaufszahlen über das gesamte Jahr 2024. Als Youngster-Laden-/Gebietsverkäufer gelten alle Verkäufer, die am 01.01.1994 oder später geboren sind.

  8. Durch den Verkauf von TEV-Fahrzeugen (AMG, G-Klasse, Maybach) über das gesamte Jahr 2024. Hierbei wird die Baureihe C192 mit einem Faktor von 2 und somit mit 2 Punkten gewertet.

  9. Durch die absoluten Verkaufszahlen über das gesamte Jahr 2023 im Rahmen von Vans@PKW (nur T-Klasse und EQT).

  10. Durch die Auswertung des prozentualen Online-Sales-Anteils am Gesamtabsatz des jeweiligen Betriebes. In die Auswertung fließen alle berechneten Lieferungen von Mercedes-Benz Pkw-Baureihen (ohne private/commercial Vans) über das gesamte Jahr 2024 im Mercedes-Benz Online Store Neuwagen ein. Die Auswertung erfolgt auf Betriebsebene. Der Agent nominiert den Verkäufer, der an der Finalreise teilnimmt. Zentral angebahnte Online Sales Geschäfte (z.B. dezentrale Autovermieter) werden nicht berücksichtigt.

  11. Durch die Auswertung der größten Steigerung zum Vorjahr des Absatzanteils des jeweiligen Betriebes am Gesamtabsatz 2024 des Online Stores berechnet in Prozentpunkten. In die Auswertung fließen alle berechneten Lieferungen von Mercedes-Benz Pkw-Baureihen (ohne private/commercial Vans) über das gesamte Jahr 2024 im Mercedes-Benz Online Store Neuwagen ein. Die Auswertung erfolgt auf Betriebsebene. Der Agent nominiert den Verkäufer, der an der Finalreise teilnimmt. Zentral angebahnte Online Sales Geschäfte (z.B. dezentrale Autovermieter) werden nicht berücksichtigt

  12. Durch die Auswertung der Top-Performer in den provisionsrelevanten KPI’s im Bereich Kundenzufriedenheit (CLI) über den definierten Zeitraum (12/2023 – 11/2024). In die Auswertung fließen alle Betriebe mit einer Mindestanzahl von jeweils 10 Kundenbewertungen für die provisionsrelevanten KPI‘s ein. In dieser Kategorie wird nicht zwischen Vertriebsdirektionen und Vertragspartnern unterschieden. Die Auswertung erfolgt auf Marktverantwortungsgebietsebene. Der Agent nominiert den Verkäufer/Produktexperten, der an der Finalreise teilnimmt.

  13. Durch die Auswertung der größten Steigerung zum Vorjahreszeitraum (12/2022-11-2023) in den provisionsrelevanten KPI’s im Bereich Kundenzufriedenheit (CLI) über den definierten Zeitraum (12/2023 – 11/2024). In die Auswertung fließen alle Betriebe mit einer Mindestanzahl von jeweils 10 Kundenbewertungen für die provisionsrelevanten KPI‘s ein. In dieser Kategorie wird nicht zwischen Vertriebsdirektionen und Vertragspartnern unterschieden. Die Auswertung erfolgt auf Marktverantwortungsgebietsebene. Der Agent nominiert den Verkäufer/Produktexperten, der an der Finalreise teilnimmt.

  14. Durch die Auswertung der höchsten Erfüllungs-/Teilnahmequote an der VDZ Lernreise Challenge im Zeitraum 18.06. – 30.08.2024.

  15. Durch die Auswertung in der Sonderwertung AMG Salesmen Challenge mit den absoluten Verkaufszahlen über das gesamte Jahr 2024 für die Baureihen R232, X290, C192, C43/C63, EQ AMG. Diese Wertung wird durch eine gesonderte Gewinnvergabe durch Mercedes AMG prämiert und berechtigt nicht zur Teilnahme an der CdB Finalreise 2024.

V. WER GEWINNT?

Zu Beginn des Jahres 2025 werden die folgenden Gewinner ermittelt und ihre Leistungen mit einer exklusiven Reise prämiert:

  • Die Top 8 Laden-/Gebietsverkäufer nach absoluten Verkaufszahlen
  • Die Top 4 Laden-/und Gebietsverkäuferinnen nach absoluten Verkaufszahlen
  • Die Top 5 Laden-/Gebietsverkäufer nach Steigerungsrate
  • Die Top 4 Laden-/und Gebietsverkäuferinnen nach Steigerungsrate
  • Die Top 8 Laden-/Gebietsverkäufer nach EQ-Verkaufszahlen
  • Die Top 5 Laden-/Gebietsverkäufer nach EQ-Steigerungsrate
  • Die Top 5 Youngster-Laden-/Gebietsverkäufer nach absoluten Verkaufszahlen
  • Die Top 5 TEV-Verkäufer nach absoluten Verkaufszahlen
  • Die Top 2 Agent in der Wertung „Online Store“ gemessen am Online-Sale-Absatzes am Gesamtabsatz
  • Die Top 2 Agent in der Wertung „Steigerung Online Store“ des Absatzanteils nach Prozentpunkten
  • Die Top 2 Agent in der Wertung „Kundenzufriedenheit/CLI“
  • Die Top 2 Agent in der Wertung „Steigerung Kundenzufriedenheit/CLI“
  • Die Top 2 Agent in der Wertung „VDZ Lernreise Challenge“
  • In 2024 wird darüber hinaus die Sonderwertung „AMG Salesmen Challenge“ ausgelobt und in 2025 mit einem gesonderten Reisepreis durch die Mercedes-AMG GmbH prämiert:
  • Die Top 8 Laden-/Gebietsverkäufer nach absoluten Verkaufszahlen für die Baureihen R232, X290, C192, C43/C63, EQ AMG

Benachrichtigung Gewinner

Alle Gewinner werden von uns ab Februar 2025 benachrichtigt. Die Gewinner werden auf der CLUB DER BESTEN Webseite unter Angabe des Namens und der Gewinnerkategorie veröffentlicht und anschließend persönlich per E-Mail benachrichtigt. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Angaben einverstanden.

Mehrfachgewinner, Nachrückpositionen, Gleichplatzierte

Sollte eine Person in mehr als einer Klasse als Gewinner ermittelt werden, so wird sein Erfolg zwar in beiden Klassen kommuniziert, aber nur mit einem Preis (ein Platz bei der Gewinnerreise) prämiert. Pro Person wird nur ein Preis erteilt. Die Gewinne sind nicht übertragbar. Sollte ein Gewinner seinen Preis bis zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung (Incentivereise) nicht wahrnehmen können, verfällt der Gewinn. Der Veranstalter behält sich eine mögliche Vergabe von Nachrückpositionen im Falle von Mehrfachgewinnen oder Nichtantritt vor. Gibt es mehrere Gleichplatzierte unter den Verkäufern, so teilen sich diese einen Platz, während die nachfolgenden Plätze mit entsprechendem Abstand belegt werden. Ein Beispiel: Bei 4 Drittplatzierten rückt der Viertplatzierte auf den siebenten Platz. Sollte es zu einer Mehrfachbelegung des letzten Gewinnplatzes kommen, gewinnt jeder dieser Teilnehmer. Ein Beispiel: Bei 3 Teilnehmern auf Platz 5 nehmen alle 3 an der Gewinnreise teil. Gibt es eine hohe Anzahl an Gleichplatzierten (über 3), behält sich der Veranstalter vor, für die Preisvergabe eine gesonderte Regelung und ggf. Auslosung zur Reiseteilnahme vorzunehmen.

Versteuerung

Die Kostenneutralität für den Gewinn ist sichergestellt. Die Reisekosten und die Versteuerung des geldwerten Vorteils werden vom Veranstalter übernommen.

Ausgleichszahlung Abwesenheit

Seitens des Veranstalters wird keine Ausgleichszahlung für die Abwesenheit der Verkäufer geleistet. Die Reisetage müssen zwischen den Verkäufern und der Vertriebsdirektion bzw. den Vertragspartnern individuell im Vorfeld geregelt werden.

VI. HAFTUNGSAUSSCHUSS

Außer im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Veranstalter nicht für Schäden, Verluste oder Beeinträchtigungen, die daraus resultieren, dass die Möglichkeit des Teilnehmers zur Teilnahme an diesem Verkäuferwettbewerb eingeschränkt oder unterbunden wird. Ebenso haftet der Veranstalter nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes für Schäden, Verluste oder Beeinträchtigungen, die auf der Teilnahme an diesem Verkäuferwettbewerb, der Entgegenahme oder der Verwendung des Gewinns beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder vertragswesentlicher Pflichten und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

VII. RECHTSWEGAUSSCHLUSS/ GERICHTSSTAND/ DATENSCHUTZ/ SALVATORISCHE KLAUSEL

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und im Streitfall der Gerichtssitz des Veranstalters.
  • Sollten vorgenannte Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt.
  • Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen werden mit einem wirksamen Inhalt aufrechterhalten, der dem unwirksamen Inhalt seinem Sinn nach am nächsten kommt.
  • Auf www.club-der-besten.com erhalten Sie unter „Datenschutz Incentive (MBD)“ weitergehende, umfangreiche Informationen zum Datenschutz.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Datenschutz (Incentive Programme)

Datenschutzhinweise für Incentive-Programme des MBVD

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität und wird in allen unseren Geschäftsprozessen berücksichtigt. In den nachfolgenden Datenschutzhinweisen erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Mercedes-Benz AG im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an einem Incentive-Programm des Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland (MBVD). Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Mit diesem Datenschutzhinweis informieren wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten bei der Mercedes-Benz AG und wie wir mit diesen Daten umgehen. Darüber hinaus erfahren Sie welche Rechte Ihnen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustehen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Für wen gelten diese Datenschutzhinweise?

  2. Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und an wen kann ich mich zum Thema Datenschutz wenden?

  3. Woher kommen meine Daten und welche Daten werden verarbeitet?

  4. Wofür werden meine Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) passiert dies?

  5. Werden meine Daten weitergegeben?

  6. Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

  7. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

  8. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

  9. Welche Rechte habe ich gegenüber der Mercedes-Benz AG?

  10. Kann ich eine bereits erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen?

  11. Kann ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten widersprechen?

  12. Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

1. Für wen gelten diese Datenschutzhinweise?

Hier informieren wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn Sie an einem Incentive-Programmen des MBVD teilnehmen. Sie gelten nur für natürliche Personen, einschließlich derjenigen natürlichen Personen, mit denen die Mercedes-Benz AG im Zusammenhang mit Incentive-Programmen in Kontakt steht (z.B. Bevollmächtigte).

2. Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und an wen kann ich mich zum Thema Datenschutz wenden?

Verantwortlicher für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung von personenbezogenen Daten (sofern nicht ausdrücklich ein anderer als verantwortliche Stelle benannt wird) ist:

Mercedes-Benz AG
Mercedesstraße 120
70372 Stuttgart
Deutschland
dialog.mb@mercedes-benz.com
HRB-Nr.: 762873

Ansprechpartner für Ihre datenschutzrechtlichen Fragen ist als Datenschutzbeauftragter:

Konzernbeauftragter für den Datenschutz
Mercedes-Benz Group AG
HPC E600
70546 Stuttgart
Deutschland
https://group.mercedes-benz.com/datenschutz/
data.protection@mercedes-benz.com

3. Woher kommen meine Daten und welche Daten werden verarbeitet?

Personenbezogene Daten („Daten“) verarbeiten wir gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit nur in dem Maße, in dem es erforderlich ist, uns dies aufgrund anwendbarer rechtlicher Vorgaben erlaubt ist oder wir dazu gezwungen sind oder Sie eingewilligt haben. Soweit sich aus Nachfolgendem nichts anderes ergibt, erfassen die Begriffe „verarbeiten“ und „Verarbeitung“ insbesondere auch das Erheben, das Nutzen, das Offenlegen und das Übermitteln personenbezogener Daten (siehe hierzu Artikel 4 Nr. 2 DSGVO).

Daten im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an einem Incentive-Programm

Im Rahmen der Registrierung für das Incentive-Programm, erheben wir Ihre Daten mit Hilfe einer Online-Applikation. Diese umfassen insbesondere:

  • Stammdaten des Teilnehmers, insbesondere Name, Vorname;
  • Kontaktdaten des Teilnehmers, insbesondere dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
  • Weitere Daten des Teilnehmers, wie Verkäufernummer, Personalnummer, soweit abgefragt.

Daten im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Incentive-Programms

Im Falle des Gewinns eines Incentive-Programms erheben wir zusätzliche Daten, welche für die Planung und Durchführung der Gewinner-Veranstaltung, bspw. einer Reise, oder dem Versand eines Sachgewinns notwendig sind. Diese umfassen insbesondere:

  • Stammdaten des Gewinners, insbesondere Name, Vorname, Nationalität, Personalausweis-/ Reisepassnummer und Dauer der Gültigkeit, Geburtsort- und Datum, soweit abgefragt.
  • Adressdaten
  • Weitere Daten des Gewinners, insbesondere Konfektionsgröße, Ernährungsweise, sportliche Beeinträchtigungen, soweit abgefragt.

4. Wofür werden meine Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) passiert dies?

Wir verarbeiten Ihre unter Ziffer 3 näherbezeichneten personenbezogenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Incentive-Programms und der Incentive-Veranstaltung. Hierunter fallen z.B. die Kommunikation und die Berichterstattung zum Incentive-Programm und zur Gewinnerreise, insbesondere per E-Mail an die Teilnehmer, über die Online-Applikation & das Intranet, sowie die Planung und die Durchführung der Gewinnerreise, insbesondere für die Flugbuchung, die Hotelreservierung, die Planung des Caterings und der Reiseaktivitäten.

Erhebung und Verarbeitung im Rahmen der Erfüllung von vertraglichen Pflichten

Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber (Artikel 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO).

Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses

Daneben verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen der Mercedes-Benz AG bzw. eines Dritten notwendig ist (Artikel 6 Abs.1 lit. f DSGVO). Dies ist insbesondere in den folgenden Fällen der Fall:

  • Soweit dies zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten notwendig ist;
  • Auswertung zur Sicherung der Prozessqualität.

5. Werden meine Daten weitergegeben?

Datenweitergabe an Auftragsverarbeiter

Für die Organisation der Veranstaltung und das Teilnehmer-Management im Zusammenhang mit dieser, geben wir die dafür erforderlichen Daten an Dienstleiter (z.B. Event-Agenturen, IT-Dienstleister) weiter. Die Weitergabe Ihrer Daten durch die Mercedes-Benz AG an diese erfolgt unter strikter Einhaltung der Verpflichtung zur Verschwiegenheit sowie der Voraussetzungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die von uns beauftragten Auftragsverarbeiter, welche die Daten nur für uns und nicht für eigene Zwecke verarbeiten dürfen, sind verpflichtet, die strikten Standards der Mercedes-Benz AG einzuhalten.

Datenweitergabe an Dritte

Sofern die Einladung zur Teilnahme an der Veranstaltung eine Hotelreservierung oder Aktivitäten, wie ein Restaurantbesuch, umfasst, übermitteln wir Ihre Daten, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind, an das jeweilige Unternehmen.

6. Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt, es sei denn wir sind hierzu aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen verpflichtet.

7. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

8. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange wir diese zu Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten benötigen. Besteht kein berechtigtes Interesse mehr, werden wir die Daten löschen oder, sofern dies nicht möglich ist, sperren. Ihre Daten löschen wir in der Regel spätestens nach fünf Jahren nach dem Abschluss des Incentive-Programms.

9. Welche Rechte habe ich gegenüber der Mercedes Benz AG?

Bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Sie mit diesen Rechten vertraut zu machen:

  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten, insbesondere zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt und wie lange die Daten gespeichert werden (Artikel 15 DSGVO).
  • Recht zur Berichtigung unrichtiger Daten: Sie haben das Recht, von uns die unverzügliche Berichtigung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).
  • Recht auf Löschung: Sie haben das Recht, von uns die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Diese Voraussetzungen sehen vor, dass Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen können, wenn wir z. B. die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr brauchen, wir die Daten unrechtmäßig verarbeiten sollten, oder Sie berechtigterweise widersprochen haben sollten oder Ihrer Einwilligung widerrufen haben oder wenn eine gesetzliche Pflicht zur Löschung besteht (Artikel 17 DSGVO).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen. Dieses Recht besteht insbesondere dann für die Dauer der Prüfung, wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden Daten bestritten haben, sowie im Fall, dass Sie bei einem bestehenden Recht auf Löschung anstelle der Löschung eine eingeschränkte Verarbeitung wünschen. Ferner erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung für den Fall, dass die Daten für die von uns verfolgten Zwecke nicht länger erforderlich sind, Sie die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen sowie wenn die erfolgreiche Ausübung eines Widerspruchs zwischen uns und Ihnen umstritten ist (Artikel 18 DSGVO).
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, von uns in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten (Artikel 20 DSGVO), soweit diese nicht bereits gelöscht wurden.

Falls Sie eines Ihrer Rechte geltend machen oder nähere Informationen hierüber erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an kundenrechte_mb@mercedes-benz.com oder schriftlich an:

Mercedes-Benz AG
HPC V421
10878 Berlin
Deutschland

10. Kann ich eine bereits erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen?

Eine erteilte Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit kostenfrei und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies gilt auch für Einwilligungserklärungen, die vor Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018 erteilt worden sind.

Der Widerruf einer Einwilligungserklärung kann per E-Mail an kundenrechte_mb@mercedes-benz.com oder schriftlich an

Mercedes-Benz AG
HPC V421
10878 Berlin
Deutschland

gesendet werden.

Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Ihr Widerruf kann zur Folge haben, dass wir ohne die Verarbeitung dieser Daten unsere Leistungen ganz oder teilweise nicht mehr erbringen können und daher den bestehenden Vertrag beenden müssen.

11. Kann ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten widersprechen?

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO). Wir werden die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einstellen, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Wollen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, senden Sie uns eine E-Mail an kundenrechte_mb@mercedes-benz.com oder wenden Sie sich schriftlich an Mercedes-Benz AG, HPC V421, 10878 Berlin. Im Falle eines Widerspruchs ist es jedoch möglich, dass wir unsere mit Ihnen vereinbarten Leistungen nicht mehr oder nicht in dem vereinbarten Umfang erbringen können.

12. Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Sofern Sie der Ansicht sind, dass wir durch die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstoßen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, z.B. bei der für Ihren Wohnort, Ihren Arbeitsplatz oder für den Ort des Datenschutzverstoßes zuständigen Datenschutzbehörde.

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